Nächste Runde im Kita-Streik: Dresden sichert Notdienst ab
Zehn Einrichtungen bleiben offenWegen des noch andauernden Arbeitskampfes im Sozial- und Erziehungsdienst hat die Landes-hauptstadt Dresden heute eine Notdienstvereinbarung für die Beschäftigten des Eigenbetriebes Kin-dertageseinrichtungen mit den Gewerkschaften ver.di und GEW abgeschlossen. Im Kern haben sich die Verhandlungsführer um Sozialbürgermeister Martin Seidel, Frank Fischer von der Gewerkschaft ver.di und Jürgen Thamm von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft dabei auf eine Liste von zehn Dresdner Kindertageseinrichtungen verständigt, die bei möglichen Arbeitskampfmaßnah-men einen Notdienst absichern sollen. Je Ortsamtsbereich wurde eine Einrichtung im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt. Es handelt sich dabei um folgende Kindertagesstätten:Nr. Ortsamtsbereich Einrichtung1. Altstadt Rietschelstraße 15/172. Neustadt Kamenzer Straße 263. Pieschen Industriestraße 64. Klotzsche Karlshagener Weg 15. Loschwitz Fidelio-F.-Finke-Straße 116. Blasewitz Paul-Gerhardt-Straße 19/217. Leuben Meußlitzer Straße 418. Prohlis Rudolf-Bergander-Ring 439. Plauen Hennersdorfer Weg 310. Cotta Bünaustraße 30„Die Einigung zeigt, dass sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften in der Lage sind, vor Ort fair zu verhandeln und Lösungen zu vereinbaren, die den Bedürfnissen von Kindern, Eltern und Beschäf-tigten gleichermaßen Rechnung tragen“, so Oberbürgermeisterin Helma Orosz.Auch Sozialbürgermeister Martin Seidel begrüßt die Vereinbarung ausdrücklich: „Die Bestreikung von Dresdner Kindertageseinrichtungen am 28. Mai hat gezeigt, dass es Situationen gibt, in denen Eltern eine Betreuung ihrer Kinder im Familien- oder Freundeskreis nicht absichern können.“ Die ein-seitige Festlegung von Notdiensteinrichtungen durch den Eigenbetrieb war also damals wichtig. Mit der jetzigen Notdienstvereinbarung haben die Erzieherinnen und Erzieher zusätzlich die Gewissheit, dass auch die Gewerkschaften die arbeitsvertragliche Verpflichtung zum Notdienst in den benannten Einrichtungen mittragen.Die Vereinbarung gilt zunächst befristet bis zum 26. Juni 2009. Sollten die Arbeitskampfmaßnahmen über diesen Zeitraum hinaus andauern, haben sich die Vertragspartner verpflichtet, rechtzeitig über eine Verlängerung der Notdienstvereinbarung zu verhandeln.
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Kategorie: Neuigkeiten
