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Landeshauptstadt legt Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheidung zum Naziaufmarsch ein



Am 5. Januar 2010 entschied das Dresdner Verwaltungsgericht (VG), dass die Junge Landsmannschaft Ostdeutschland e. V. (JLO) am 13. Januar 2010 den von ihnen angemeldeten Aufzug in Dresden durchführen kann. Die Stadt hatte zuvor verfügt, dass nur eine stationäre Kundgebung stattfinden darf.Dieser Verfügung ging eine intensive Gefährdungsanalyse der Versammlungsbehörde voraus, welche auch mit entsprechender Begründung gegenüber dem VG dokumentiert wurde. „Die Landeshauptstadt Dresden ist weiterhin der Überzeugung, dass alle durch die Versammlungsbehörde und Polizei vorgetragenen Argumente und Fakten dazu führen müssen, dass Aufzüge von Extremisten an diesem Wochenende nicht zu verantworten sind. Aus diesem Grund wird die Landeshauptstadt Dresden beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Rechtsmittel einlegen und seine Beschwerde ausführlich begründen“, erklärt Oberbürgermeisterin Helma Orosz.

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