Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Am 2. Mai 2011 erfolgte die Verkündung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (WehrÄndG 2011) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 678). Mit diesem Gesetz wird ein wesentlicher Teil der Wehrrechtsreform der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt, welche hauptsächlich die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht ab 1. Juli 2011 und gleichzeitig die Fortentwicklung eines freiwilligen Wehrdienstes beinhaltet.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Dresden
Kategorie: Neuigkeiten
