Amerikanische Faulbrut in Dresden amtlich festgestellt
Am 20. April 2009 wurde die Amerikanische Faulbrut in einem Bienenstand eines Imkers in Dresden amtlich festgestellt. Bei dieser Bienenseuche handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es wurde ein Sperrbezirk eingerichtet. Dieser Sperrbezirk umfasst folgendes Gebiet der Landeshauptstadt Dresden: Ortsteil Rockau – weiter zur Keppmühle und zur Copitzer Straße talwärts über den Bodemer Weg zur Orangeriestraße und weiter die Grenze des Pillnitzer Schlossparks bis zur Elbe flussabwärts bis zur Laubegaster Straße – Pillnitzer Landstraße bis Eugen-Dietrich-Straße – Rockauer Straße – An der Kucksche durch den Preßgrund bis zum Ortsteil Rockau. Eine besondere Kennzeichnung des Sperrbezirkes ist nicht erforderlich.Gefahren für die menschliche Gesundheit bestehen nicht. Auch aus dem Sperrbezirk kann Honig weiter zum Verzehr durch den Menschen abgegeben werden.Der betreffende Imker ist informiert. Das verseuchte Bienenvolk muss abgetötet werden.Alle Völker im Sperrbezirk müssen amtlich untersucht werden. Darum sind alle Imker mit Völkern im Sperrbezirk aufgefordert, sich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Auch außerhalb des Sperrbezirkes ist jeder Imker verpflichtet, den Verdacht des Ausbruches der Amerikanischen Faulbrut dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden.Kontakt:Veterinär- und LebensmittelüberwachungsamtBurkersdorfer Weg 1801189 DresdenTelefon (03 51) 4 08 05 11Telefax (03 51) 4 08 05 13E-Mayl veterinaeramt@dresden.deDie Amtstierärztliche Verfügung zur Bildung eines Sperrbezirks wegen Amerikanischer Faulbrut der Bienen ist im Amtsblatt 18/2009 am 30. April veröffentlicht.
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Kategorie: Neuigkeiten
