≡ Anmeldung zur schriftlichen Jägerprüfung 2012 ist bis zum 23. März möglich
Die Untere Jagdbehörde nimmt bis zum 23. März Anmeldungen für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung am 5. Mai entgegen. Bewerber werden gebeten, innerhalb dieses Zeitraumes die laut § 8 Abs. 1 bis 3 der Sächsischen Jagdverordnung erforderlichen Unterlagen einzureichen. Quelle: Pressemitteilung der Stadt Dresden

