≡ Landeshauptstadt legt Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheidung zum Naziaufmarsch ein
Am 5. Januar 2010 entschied das Dresdner Verwaltungsgericht (VG), dass die Junge Landsmannschaft Ostdeutschland e. V. (JLO) am 13. Januar 2010 den von ihnen angemeldeten Aufzug in Dresden durchführen kann. Die Stadt hatte zuvor verfügt, dass nur eine stationäre Kundgebung stattfinden darf.Dieser Verfügung ging eine intensive Gefährdungsanalyse der Versammlungsbehörde voraus, welche auch mit entsprechender Begründung [...]
